Wie kannst du die Sperrzeit vermeiden?
Es gibt jedoch Situationen, in denen du trotz Selbstkündigung das Arbeitslosengeld ohne Sperre erhalten kannst. Ein wichtiger Grund für die Kündigung muss vorliegen, wie zum Beispiel:
Schlechte Arbeitsbedingungen wie mangelnde Sicherheit oder Nichteinhalten von Unfallvorschriften.
Mobbing oder unzumutbare Aufgaben (Bossing).
Ein Umzug, um mit deinem Partner zusammenzuleben.
Eine ernsthafte Aussicht auf einen neuen Job.
Gesundheitliche Gründe, die eine Fortsetzung der Tätigkeit unmöglich machen.
Um eine Sperre zu vermeiden, solltest du die Gründe für deine Kündigung der Agentur für Arbeit darlegen und dies mit Belegen wie ärztlichen Attesten, Lohnabrechnungen oder Gesprächsdokumentationen nachweisen.
Arbeitsuchend melden: Fristen beachten
Auch wenn du selbst kündigst, musst du dich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden. Dies solltest du spätestens 3 Tage nach Einreichung oder Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit melden, ansonsten riskierst du auch hier Sperrzeit zu bekommen!

Was tun, wenn du aus gesundheitlichen Gründen kündigen musst?
Wenn du aus gesundheitlichen Gründen kündigst, ist es wichtig, dass du ärztliche Atteste vorlegst, um die Sperrzeit zu vermeiden. Zusätzlich gibt es von der Rentenversicherung geförderte Maßnahmen wie Umschulungen oder berufliche Rehabilitation, die dir helfen können, wieder in den Arbeitsmarkt zurückzukehren.
Zusammenfassung
Eine selbstverschuldete Kündigung kann deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gefährden. Doch mit den richtigen Nachweisen und einer rechtzeitigen Meldung bei der Agentur für Arbeit lässt sich die Sperrzeit oft vermeiden. Achte darauf, deine Gründe gut zu dokumentieren und rechtzeitig Unterstützung zu suchen!

Auswirkungen einer Selbstkündigung auf den Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit, die Arbeitslose bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit unterstützt. Um diesen Zuschuss zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein – insbesondere ein bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I).
Möglichkeiten zur Vermeidung von Nachteilen
Um den Anspruch auf den Gründungszuschuss nicht zu gefährden, sollte vor einer Eigenkündigung Folgendes beachtet werden:

Zusammenfassung
Eine Selbstkündigung kann den Bezug des Gründungszuschusses erschweren oder sogar unmöglich machen. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, ist es wichtig, sich vorab umfassend zu informieren und eine strategische Vorgehensweise zu wählen. Gern unterstützen wir dich bei diesen Überlegungen in unserem Pre-Start UP Packet!