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  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Was du wissen solltest

    Wenn du selbst kündigst oder eine Kündigung grob fahrlässig herbeiführst, kannst du eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld riskieren. Das bedeutet, dass du für bis zu 12 Wochen kein Arbeitslosengeld erhältst. Besonders bei einem Aufhebungsvertrag geht die Agentur für Arbeit oft davon aus, dass du selbst für das Ende des Arbeitsverhältnisses verantwortlich bist.


Wie kannst du die Sperrzeit vermeiden?

Es gibt jedoch Situationen, in denen du trotz Selbstkündigung das Arbeitslosengeld ohne Sperre erhalten kannst. Ein wichtiger Grund für die Kündigung muss vorliegen, wie zum Beispiel:


Schlechte Arbeitsbedingungen wie mangelnde Sicherheit oder Nichteinhalten von Unfallvorschriften.

Mobbing oder unzumutbare Aufgaben (Bossing).

Ein Umzug, um mit deinem Partner zusammenzuleben.

Eine ernsthafte Aussicht auf einen neuen Job.

Gesundheitliche Gründe, die eine Fortsetzung der Tätigkeit unmöglich machen.

Um eine Sperre zu vermeiden, solltest du die Gründe für deine Kündigung der Agentur für Arbeit darlegen und dies mit Belegen wie ärztlichen Attesten, Lohnabrechnungen oder Gesprächsdokumentationen nachweisen.


Arbeitsuchend melden: Fristen beachten

Auch wenn du selbst kündigst, musst du dich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden. Dies solltest du spätestens 3 Tage nach Einreichung oder Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit melden, ansonsten riskierst du auch hier Sperrzeit zu bekommen!


Was tun, wenn du aus gesundheitlichen Gründen kündigen musst?


Wenn du aus gesundheitlichen Gründen kündigst, ist es wichtig, dass du ärztliche Atteste vorlegst, um die Sperrzeit zu vermeiden. Zusätzlich gibt es von der Rentenversicherung geförderte Maßnahmen wie Umschulungen oder berufliche Rehabilitation, die dir helfen können, wieder in den Arbeitsmarkt zurückzukehren.

Zusammenfassung

Eine selbstverschuldete Kündigung kann deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gefährden. Doch mit den richtigen Nachweisen und einer rechtzeitigen Meldung bei der Agentur für Arbeit lässt sich die Sperrzeit oft vermeiden. Achte darauf, deine Gründe gut zu dokumentieren und rechtzeitig Unterstützung zu suchen!


Download Checkliste

Auswirkungen einer Selbstkündigung auf den Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit, die Arbeitslose bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit unterstützt. Um diesen Zuschuss zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein – insbesondere ein bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I).


Sperrzeit und ihre Folgen für den Gründungszuschuss

Wer selbst kündigt, riskiert eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen für den Bezug von ALG I. Diese Sperre hat direkte Auswirkungen auf den Gründungszuschuss:

Vorab-Beratung bei der Agentur für Arbeit

Der Gründungszuschuss wird nur gewährt, wenn noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I bestehen. Durch eine Sperrzeit verkürzt sich dieser Zeitraum, sodass die Fördervoraussetzungen möglicherweise nicht mehr erfüllt sind.

Kein Zuschuss während der Sperrzeit

Da der Gründungszuschuss an den Bezug von ALG I gekoppelt ist, kann er erst nach Ablauf der Sperrzeit beantragt werden. In dieser Zeit besteht keine finanzielle Unterstützung durch die Agentur für Arbeit.

Selbstkündigung als Hinderungsgrund

Eine freiwillige Kündigung kann von der Agentur für Arbeit als selbstverschuldete Arbeitslosigkeit gewertet werden, es sei denn es liegen Ausnahmegründe vor. Ein Förderung durch Gründungszuschuss kann dann in der Regel nicht mehr erfolgen.

Möglichkeiten zur Vermeidung von Nachteilen

Um den Anspruch auf den Gründungszuschuss nicht zu gefährden, sollte vor einer Eigenkündigung Folgendes beachtet werden:


Vorab-Beratung bei der Agentur für Arbeit
Ein Gespräch kann klären, ob eine Sperrzeit droht und wie sich die geplante Selbstständigkeit umsetzen lässt.




Nachweis für wichtigen Kündigungsgrund
Dazu zählen z. B. gesundheitliche Gründe (ärztliche Atteste), Mobbing (Protokolle), fehlende Gehaltszahlungen oder betriebsbedingte Umstände. Eine anerkannte Begründung kann die Sperrzeit verhindern.


Weitere Optionen und Alternativen prüfen
Falls möglich, kann ein Aufhebungsvertrag oder eine betriebsbedingte Kündigung eine bessere Option sein – jedoch sollte auch hier geprüft werden, ob eine Sperrzeit verhängt wird.


Zusammenfassung

Eine Selbstkündigung kann den Bezug des Gründungszuschusses erschweren oder sogar unmöglich machen. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, ist es wichtig, sich vorab umfassend zu informieren und eine strategische Vorgehensweise zu wählen. Gern unterstützen wir dich bei diesen Überlegungen in unserem Pre-Start UP Packet!

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